Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Die Zulassung über die Landtierarztquote ist untrennbar an den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Freistaat Bayern geknüpft.
Dieser Vertrag regelt verbindlich die Rechte und Pflichten beider Parteien. Die vertraglichen Bedingungen sind weitreichend und haben erhebliche Auswirkungen auf Deinen weiteren Lebensweg.
Wir empfehlen daher dringend, dass Du Dich umfassend informierst und gründlich mit den Bedingungen auseinandersetzt, bevor Du Deine Entscheidung triffst.
Wichtiger Hinweis
Ohne die Unterzeichnung dieses Vertrags kann keine Zulassung zum Studium über die Landtierarztquote erfolgen.
Deine Verpflichtungen im Überblick
Mit der Unterschrift verpflichtest Du Dich vertraglich zu folgendem Ablauf:
Im Detail verpflichtest Du Dich dazu:
- ✓ Das Studium der Tiermedizin unverzüglich aufzunehmen.
- ✓ Die tierärztliche Prüfung (Staatsexamen) erfolgreich abzulegen.
- ✓ Unverzüglich nach dem Studium für mindestens zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet in der nutztiermedizinischen Versorgung tätig zu sein.
Vertragsstrafe
Da der Studienplatz an der LMU München hoch begehrt und steuerfinanziert ist, dient eine Vertragsstrafe als notwendige Absicherung, um den Zweck der Quote – die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung auf dem Land – zu gewährleisten.
Bis zu 250.000 € Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (z. B. keine Tätigkeit im Bedarfsgebiet) wird diese Vertragsstrafe fällig.
Härtefallregelung
Der Vertrag sieht Regelungen für besondere Härtefälle vor. Sollte es Dir aus schwerwiegenden und nicht von dir zu vertretenden Gründen (z. B. dauerhafte Berufsunfähigkeit) nicht möglich sein, die Verpflichtung zu erfüllen, kann auf die Zahlung verzichtet oder die Erfüllung der Dienstpflicht aufgeschoben werden. Jeder Fall wird hierbei individuell geprüft.
Hier können Sie das aktuelle Muster des öffentlich-rechtlichen Vertrags einsehen.
Mustervertrag herunterladen (PDF)