Erforderliche Nachweise
Vorbereitung erforderlicher Nachweise für das Bewerbungsverfahren
Für Deine Bewerbung um die Zulassung zu einem Studienplatz der Tiermedizin über die Landtierarztquote müssen gewisse Nachweise erbracht werden. Lege Dir bereits im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen zurecht. Diese müssen im elektronischen Bewerbungsverfahren hochgeladen werden.
Bitte beachte: Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Nachweise
Dem Antrag ist (sofern zutreffend) Folgendes beizufügen:
Hochschulzugangsberechtigung
Im Inland erworbene allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife wird insbesondere nach dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe oder dem erfolgreichen Abschluss der 13. Jahrgangsstufe einer Fachober- oder Berufsoberschule zusammen mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erworben. Sie berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten. Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der allgemeinen Hochschulreife können im Infoportal der LMU eingesehen werden. https://www.lmu.de/de/studium/hochschulzugang/
Im Inland erworbene fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife kann insbesondere an einer Fachober- oder Berufsoberschule nach der 13. Jahrgangsstufe ohne den Nachweis einer 2. Fremdsprache erworben werden. Sie berechtigt jedoch nur zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten. Die zulässigen Studiengänge wurden in einer Liste vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kultus festgelegt. Demnach kann eine fachgebundene Hochschulreife für den Studiengang Tiermedizin ausschließlich an einer Fach- oder Berufsoberschule der Ausbildungsrichtung "Gesundheit" erworben werden. Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife können im Infoportal der LMU eingesehen werden. https://www.lmu.de/de/studium/hochschulzugang/
Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
Auch Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können einen Studienplatz im Tiermedizinstudium erhalten.
Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise müssen zeigen, dass Sie im Herkunftsland für ein Tiermedizinstudium qualifiziert wären. Außerdem sollten die Nachweise zeigen, dass Sie die Kenntnisse haben, die für ein Studium in Bayern sinnvoll sind. Bitte beachten Sie, dass zum Studium der Tiermedizin die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Weitere Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse an der LMU finden Sie unter folgendem Link: https://www.lmu.de/de/studium/internationale-vollzeit-studierende/voraussetzungen/nachweis-der-deutschkenntnisse/
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. In Zweifelsfällen wird die Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates Bayern sowie die Universität hinzugezogen.
Ob Ihr ausländischer Nachweis grundsätzlich anerkannt wird, können Sie vorab im Infoportal anabin prüfen. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung Ihres Nachweises trifft die Universität im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren.
Sofern ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss nicht als gleichwertig anerkannt werden kann, haben Sie die Möglichkeit den Hochschulzugang zum Studienfach Tiermedizin durch den erfolgreichen Abschluss des Studienkollegs mit dem Schwerpunktkurs M zu erwerben. Sollten Sie das Studienkolleg bereits absolviert haben, laden Sie bitte das Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung (FSP) zusammen mit Ihrem Antrag hoch.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung durch berufliche Qualifikation
Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie kann durch die Ludwig-Maximilians-Universität der allgemeine Hochschulzugang für ein Studium an der LMU gewährt werden. Hierfür ist ein Feststellungsverfahren an der LMU zu durchlaufen, in dem u.a. ein Beratungsgespräch obligatorisch ist.
Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zu Unterlagen und Terminen können sie dem Infoportal der LMU entnehmen.
Die Feststellung der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung durch die LMU muss vor dem Bewerbungsprozess zur Landtierarztquote durchlaufen werden und kann nicht im laufenden Bewerbungsprozess erfolgen. Die geforderten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Bitte beachten Sie insoweit die Termine für das Beratungsgespräch an der LMU.
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durchberufliche Qualifikation
Qualifizierte Berufstätige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und eine mindestens drei-jährige fachlich verwandte Berufspraxis absolviert haben, kann durch die Ludwig-Maximilians-Universität die Feststellung des fachgebundenen Hochschulzugangs gewährt werden. Dies setzt u. a. die Anmeldung und den erfolgreichen Abschluss einer Hochschulzugangsprüfung und ein Beratungsgespräch voraus.
Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zu Unterlagen und Terminen können sie dem Infoportal der LMU entnehmen. www.lmu.de/de/studium/hochschulzugang/hochschulzugangsberechtigung/hochschulzugang-fuer-qualifizierte-berufstaetige
Die Feststellung der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch die LMU muss vor dem Bewerbungsprozess zur Landtierarztquote durchlaufen werden und kann nicht im laufenden Bewerbungsprozess erfolgen. Die geforderten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen. Bitte beachten Sie insoweit die Termine für das Beratungsgespräch an der LMU.
Hochschulzugangsberechtigung für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen
Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, die im Ausland ihre Ausbildung absolviert haben, kann durch die Ludwig-Maximilians-Universität ebenfalls die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gewährt werden.
Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis des fachgebundenen Zugangs aber nur dann, wenn die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt worden ist.
Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Berufsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer in Bayern) und lassen sich eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen in Bayern gleichgestellten Berufsabschluss ausstellen.
Fachspezifischer Studieneignungstest
Nachweis des Ergebnisses eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests, wie zum Beispiel der TMS
Einschlägige Berufsausbildung
- Ausbildungszeugnis; oder
- ausländisches Ausbildungszeugnis, amtlich beglaubigte Übersetzung des Ausbildungszeugnisses sowie Gleichwertigkeitsanerkennung
- Nachweis über Zeiten der Berufstätigkeit, ggf. als eidesstattliche Erklärung
Nachweise über Praktika
Nachweise über Zeiten des Praktikums, ggf. als eidesstattliche Erklärung
Nachweis über Namensänderung
Im Falle einer Namensänderung, die dazu führt, dass der Name auf Zeugnissen, Urkunden o. ä. anders als der Bewerbername lautet, muss ein Nachweis über die Namensänderung vorgelegt werden.