Nachweise & Dokumente

Welche Unterlagen zählen und wie Du diese korrekt einreichst.

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Erforderliche & Optionale Unterlagen

Hochschulzugangsberechtigung
Pflicht

Dein Nachweis der Hochschulreife. Bitte genau prüfen, welche Art vorliegt:

Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife wird insbesondere nach dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe oder dem erfolgreichen Abschluss der 13. Jahrgangsstufe einer Fachober- oder Berufsoberschule zusammen mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erworben. Sie berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten.

Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der allgemeinen Hochschulreife können im Infoportal der LMU eingesehen werden: LMU Infoportal.
Fachgebundene Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife kann insbesondere an einer Fachober- oder Berufsoberschule nach der 13. Jahrgangsstufe ohne den Nachweis einer 2. Fremdsprache erworben werden. Sie berechtigt jedoch nur zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten. Die zulässigen Studiengänge wurden in einer Liste vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kultus festgelegt. Demnach kann eine fachgebundene Hochschulreife für den Studiengang Tiermedizin ausschließlich an einer Fach- oder Berufsoberschule der Ausbildungsrichtung "Gesundheit" erworben werden.

Weitere Möglichkeiten zum Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife können im Infoportal der LMU eingesehen werden: LMU Infoportal.
Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
Auch Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können einen Studienplatz im Tiermedizinstudium erhalten.

Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise müssen zeigen, dass Sie im Herkunftsland für ein Tiermedizinstudium qualifiziert wären. Außerdem sollten die Nachweise zeigen, dass Sie die Kenntnisse haben, die für ein Studium in Bayern sinnvoll sind. Bitte beachten Sie, dass zum Studium der Tiermedizin die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Weitere Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse an der LMU finden Sie hier: Deutschkenntnisse.

Die Prüfung der Unterlagen erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. In Zweifelsfällen wird die Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates Bayern sowie die Universität hinzugezogen.

Ob Ihr ausländischer Nachweis grundsätzlich anerkannt wird, können Sie vorab im Infoportal anabin prüfen. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung Ihres Nachweises trifft die Universität im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren.

Sofern Ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss nicht als gleichwertig anerkannt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, den Hochschulzugang zum Studienfach Tiermedizin durch den erfolgreichen Abschluss des Studienkollegs mit dem Schwerpunktkurs M zu erwerben. Sollten Sie das Studienkolleg bereits absolviert haben, laden Sie bitte das Zeugnis der bestandenen Feststellungsprüfung (FSP) zusammen mit Ihrem Antrag hoch.
Berufliche Qualifikation (allgemein)
Gemäß Art. 45 BayHSchG i.V.m. § 29 QualV kann Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet werden. Hierfür müssen Sie ein Zeugnis gemäß § 29 QualV nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule absolviert haben. Für Details zum Hochschulzugang durch berufliche Qualifikation und bezüglich des Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte an die Ludwig-Maximilians-Universität. Eine Zuteilung eines Studienplatzes ist nur möglich, wenn die nach § 29 QualV geforderten Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie kann durch die Ludwig-Maximilians-Universität der allgemeine Hochschulzugang für ein Studium an der LMU gewährt werden. Hierfür ist ein Feststellungsverfahren an der LMU zu durchlaufen, in dem u.a. ein Beratungsgespräch obligatorisch ist.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zu Unterlagen und Terminen können Sie dem Infoportal der LMU entnehmen: LMU Infoportal.
Berufliche Qualifikation (fachgebunden)
Gemäß Art. 45 BayHSchG i.V.m. § 30 QualV kann auch Absolventen und Absolventinnen einer fachlich verwandten Berufsausbildung der fachgebundene Hochschulzugang zum Tiermedizinstudium eröffnet werden. Hierfür müssen Sie gem. § 30 QualV ein Berufsausbildungszeugnis, eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, ein Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule sowie eine Hochschulzugangsprüfung absolviert haben und nachweisen. Für Details zum Hochschulzugang durch berufliche Qualifikation und bezüglich des Beratungsgesprächs und der Hochschulzugangsprüfung wenden Sie sich bitte an die Ludwig-Maximilians-Universität. Eine Zuteilung eines Studienplatzes ist nur möglich, wenn die nach § 30 QualV geforderten Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Qualifizierte Berufstätige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und eine mindestens drei-jährige fachlich verwandte Berufspraxis absolviert haben, kann durch die Ludwig-Maximilians-Universität die Feststellung des fachgebundenen Hochschulzugangs gewährt werden. Dies setzt u. a. die Anmeldung und den erfolgreichen Abschluss einer Hochschulzugangsprüfung und ein Beratungsgespräch voraus.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen zu Unterlagen und Terminen können Sie dem Infoportal der LMU entnehmen: LMU Infoportal.
Hochschulzugangsberechtigung für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen
Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, die im Ausland ihre Ausbildung absolviert haben, kann durch die Ludwig-Maximilians-Universität ebenfalls die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gewährt werden.

Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis des fachgebundenen Zugangs aber nur dann, wenn die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes beteiligt worden ist.

Bitte kontaktieren Sie die für Ihren Berufsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer in Bayern) und lassen sich eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen in Bayern gleichgestellten Berufsabschluss ausstellen.

Upload: Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten), Meisterurkunde inkl. LMU-Bescheid oder ausl. Zeugnis + Übersetzung + Anerkennung.

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Optional Max. 50 Pkt.

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Gewichtung (1. Stufe) 50%
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Das brauchst Du:
  • Offizielles Ergebnisblatt
  • ℹ️ Gültig für alle Bewerbungen
Berufsausbildung
Optional Max. 30 Pkt.

Abgeschlossene Ausbildung in relevanten Berufen.

25 Pkt. für die Ausbildung
+ 5 Pkt. für anschließende Berufstätigkeit
Liste anerkannter Berufe anzeigen
  • Landwirtin/Landwirt
  • Pferdewirtin/Pferdewirt
  • Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)
  • Tierpflegerin/Tierpfleger
  • Tierwirtin/Tierwirt
  • Veterinärmedizinisch-Technische Assistenz (VMTA)

Benötigt: Prüfungszeugnis (IHK/Kammer) + Berufsurkunde.
Bei ausl. Abschluss: Gleichwertigkeitsbescheinigung der Kammer nötig!

Praktika
Optional Max. 20 Pkt.

Nutztiermedizinischer Fokus (Rind/Schwein).

  • Mindestdauer: 4 Wochen
  • Bescheinigung der Einrichtung
  • Genaue Dauer & Tätigkeit

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