Bedarfsgebiete

Bedarfsgebiete sind Landkreise, in denen das vorhandene Angebot tierärztlicher Leistungen zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung der vorhandenen Nutztierbestände an Rindern oder Schweinen nicht ausreichend ist.

Ermittlung für das Jahr 2030

Da die ersten Absolventen der Quote erst in einigen Jahren fertig werden, wird die konkrete Karte der Bedarfsgebiete erstmalig für das Jahr 2030 erstellt und veröffentlicht.

Wie entsteht die Karte?

Die Festlegung erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf einer datengestützten Analyse der Versorgungslage.

1. Bedarfsanalyse

Vergleich der Nutztierbestände (Rind & Schwein) mit aktiven Tierärzten.

2. Versorgungsgrad

Unterschreitung des Schwellenwerts definiert Unterversorgung.

3. Festlegung

Offizielle Veröffentlichung im Ministerialblatt.

Datenanalyse läuft
Karte der Bedarfsgebiete

Die interaktive Karte wird zukünftig an dieser Stelle erscheinen.

Häufige Fragen

Kann ich das Bedarfsgebiet selbstständig auswählen?
Bei der Zuteilung des Bedarfsgebietes werden Wünsche sowohl zum Ort als auch zur Art der Tätigkeit (Niederlassung, Angestelltenverhältnis) so gut als möglich berücksichtigt. Du musst dich nach Zuteilung des Bedarfsgebietes selbstständig um deine Niederlassung/Anstellung kümmern. Welche Gebiete in Bayern zum Zeitpunkt der Beendigung von Studium und ggf. weiterer Ausbildung Bedarfsgebiete, also unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Gebiete, sein werden, ist aktuell nicht vorherzusagen. Die Bedarfsgebiete werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres und erstmalig für das Kalenderjahr 2030 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Ist ein Wechsel des Bedarfsgebiets möglich?
Ein Wechsel des Bedarfsgebietes ist unter bestimmten Umständen möglich, z. B. wenn es bei einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zu unüberbrückbaren Differenzen mit dem Arbeitgeber kommt. Ein Wechsel ist auch beim Vorliegen einer besonderen Härte möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein im Hinblick auf die Berufserfahrung und Qualifikation mindestens gleichwertiger Wechselpartner zur Verfügung steht.

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