Häufige Fragen (FAQs)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtierarztquote.
Bitte beachte: Die Auswahl im Rahmen der Landtierarztquote geht dem bundesweiten Auswahlverfahren vor. Sobald Du also für einen Studienplatz im Rahmen der bayerischen Landtierarztquote zugelassen wirst, wirst Du von dem weiteren bundesweiten Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung ausgeschlossen.
Die Mitteilung über Namens- oder Adressänderung kannst du mit folgendem Vordruck erstellen: Mitteilung über Namens- oder Adressänderung
Bitte sende die Mitteilung als PDF-Dokument per E-Mail an das Postfach der Landtierarztquote: landtierarztquote@lgl.bayern.de.
Ein Upload über das Bewerberportal ist nicht möglich.
In der ersten Stufe des Verfahrens können maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
| Kriterium | Max. Punkte |
|---|---|
| Studieneignungstest (TMS) Abhängig vom erreichten Prozentrang. |
50 |
| Berufsausbildung Abschluss (25 Pkt.) + 6 Monate Berufstätigkeit (5 Pkt.) |
30 |
| Praktika Im Bereich Nutztiere (Rind/Schwein)
|
20 |
| GESAMT | 100 |
Hinweis: Laufende Ausbildungen zählen nicht, das Abschlusszeugnis muss vorliegen.
- 4 Wochen: 5 Punkte
- 6 Wochen: 10 Punkte
- 8 Wochen: 15 Punkte
- 10 Wochen: 20 Punkte (Maximum)
Für die Anerkennung eines Praktikums wird ein Vollzeitpraktikum vorausgesetzt, das in der Regel eine durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 8 Stunden pro Tag und 5 Tagen pro Woche umfasst.
In einer Nutztierpraxis oder -klinik kann es jedoch zu Abweichungen kommen, insbesondere bei der Teilnahme an Wochenend- oder Notdiensten. Entscheidend ist, dass die Praktikumszeit insgesamt als inhaltlich sinnvoll und zeitlich angemessen dokumentiert wird.
Sollten Praktika über einen längeren Zeitraum in Teilzeit absolviert worden sein, können die geleisteten Stunden entsprechend aufsummiert (auf Basis von 8 Stunden pro Tag) und die Anzahl der Praktikumswochen daraus berechnet werden.
Tiermedizinisches Fachwissen wird nicht vorausgesetzt und nicht abgefragt, deshalb ist eine inhaltliche Vorbereitung nicht nötig.
Die Gespräche finden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim, Veterinärstr. 2, statt.
Für das Auswahlgespräch erhalten die Bewerberinnen und Bewerber per Los eine Nummer, die über die Reihenfolge entscheidet. Wartezeiten sind aus organisatorischen Gründen leider nicht immer zu vermeiden.
Die Auswahlgespräche werden unter Berücksichtigung der ggf. anfallenden Wartezeiten insgesamt bis zu maximal drei Stunden dauern.
Sie umfassen zwei kurze, stark strukturierte Interviews (Dauer je 5 min), bei denen die Bewerberinnen und Bewerber ein vorgegebenes Szenario bewerten sollen, und ein zehnminütiges Einzelgespräch, das stärker auf die individuellen Umstände eingehen wird. Vor den jeweiligen Stationen ist genug Zeit, um sich vorab mit der Fragestellung vertraut zu machen.
Im Anschluss an diesen theoretischen Teil werden die Bewerberinnen und Bewerber zur benachbarten Tierärztlichen Fakultät der LMU begleitet, um dort den praktischen Abschnitt zu absolvieren.
Einen Lageplan und Informationen zur Anfahrt erhältst du mit dem Einladungsschreiben.
Wir empfehlen dringend, diesen vor der Bewerbung genau zu lesen.
Sofern eine Dissertation im Bereich der Rinder- oder Schweinemedizin angefertigt oder eine Weiterbildung zur Fachtierärztin/zum Fachtierarzt für Rinder oder Schweine abgeschlossen werden soll, kann dieser Zeitraum auf maximal vier Jahre, beginnend unverzüglich nach dem Studium, erweitert werden.
Für diese Tätigkeiten gibt es keine regionale Einschränkung, sie sind also auch außerhalb Bayerns möglich, um den Zugang zu geeigneten Aus- und Weiterbildungsstätten nicht einzuschränken.
Ziel ist es, den Absolventen der Landtierarztquote nach Abschluss ihres Studiums die Möglichkeit zu geben, spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die sie in die Lage versetzen, bereits bei Beginn ihrer Tätigkeit als Landtierarzt in einem bayerischen Bedarfsgebiet selbstständig und auf hohem Niveau zu arbeiten.
Das Online-Bewerberportal ist für die Antragstellung geöffnet.
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der elektronischen Bewerbung (gesetzliche Ausschlussfrist!).
Auf der zweiten Stufe finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, zu denen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden, wie Studienplätze im Rahmen der Vorabquote zu besetzen sind. Die Einladungen erfolgen nach Maßgabe der Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber nach der ersten Stufe des Auswahlverfahrens.
In den Auswahlgesprächen werden die relevanten Kernkompetenzen, die fachspezifische persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber bewertet. Die Auswahlgespräche finden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim statt.
Erfolgreiche Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten vom LGL einen vorunterzeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar muss innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben zurückgesendet werden. Versäumte Fristen oder Rücktritt bis zum ersten Werktag im Juli führen zur Weitergabe des Studienplatzes an die nächste Bewerberin oder den nächsten Bewerber.
Die Bewerber, die den Vertrag fristgerecht unterschrieben eingereicht haben, werden der Stiftung für Hochschulzulassung benannt.
Zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung. Zeitgleich versendet das LGL Ablehnungsbescheide an alle nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber.