Häufige Fragen (FAQs)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Landtierarztquote.

Nein. Da es sich um ein Verfahren mit Ausschlussfrist handelt, müssen alle Unterlagen bis zum 28.02. vollständig hochgeladen sein. Das LGL fordert keine Unterlagen nach. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.

Nein. Die Abiturnote ist kein Auswahlkriterium und findet im Verfahren keine Beachtung. Es muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung vorliegen.

Nein. Für die Bewerbung oder das Studium ist ein Wohnsitz in Bayern keine Voraussetzung. Sie können sich aus ganz Deutschland bewerben. Die spätere Tätigkeit muss jedoch zwingend in einem bayerischen Bedarfsgebiet erfolgen.

Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung.

Ja, zwingend. Sie müssen sich vorab bei hochschulstart.de registrieren, um Ihre Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) zu erhalten. Ohne diese ist kein Antrag möglich.

Ja. Es gibt keine "Speicherung" aus dem Vorjahr. Sie müssen einen vollständig neuen Antrag stellen und alle Nachweise erneut hochladen, um den aktuellen Stand zu garantieren.

Falls Ihr Name auf den Zeugnissen anders lautet als im Antrag (z.B. durch Heirat), müssen Sie einen entsprechenden Nachweis (z.B. Heiratsurkunde) hochladen.

Bitte beachten Sie: Maximal 2 MB pro Datei, nur PDF-Format. Fügen Sie mehrseitige Dokumente (z.B. Abitur) zu einem PDF zusammen.

Eine Übersicht über die vorzubereitenden und vorzulegenden Nachweise kannst du hier erhalten. So kannst du die für dich relevanten Unterlagen schon vor dem Ausfüllen der Bewerbung zusammenstellen. Das Bewerberportal fordert dich dann abhängig von deinen Angaben jeweils zum Hochladen der erforderlichen Nachweise auf.

Ein Muster für die eidesstattliche Versicherung, mit der die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit bestätigt werden können, steht hier zum Download bereit.

Nein. Das LGL wird keine Nachforderungen stellen. Es werden nur die Angaben im Verfahren Berücksichtigung finden, die auch durch die geforderten Nachweise belegt werden können. Für den vollständigen und rechtzeitigen Eingang der Unterlagen haben Sie Sorge zu tragen.

Nein. Für die Bewerbung muss die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) zwingend vorgelegt werden. Aktuelle Abiturjahrgänge können sich deshalb erstmals für das darauffolgende Wintersemester bewerben.

Sofern ein Studieneignungstest berücksichtigt werden soll, muss es sich um einen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten, strukturierten und fachspezifischen Studieneignungstest handeln. Der Nachweis muss erkennen lassen, wie viel Prozent der Vergleichsgruppe ein niedrigeres Testergebnis erzielt haben als die Bewerberin oder der Bewerber (Prozentrang). Beispielsweise erfüllt der Test für medizinische Studiengänge diese Voraussetzungen. Bitte beachte, dass dieser Studieneignungstest nicht durch das LGL abgenommen wird, sondern dass das Ergebnis eines solchen Tests zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegen muss, um im Verfahren gewertet werden zu können.

Nein. Das Ergebnis des TMS muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung dem Landesamt vorgelegt werden. Ein Nachreichen nach Ablauf des Bewerbungszeitraums ist nicht möglich. Das Testergebnis kann daher erst bei einer Bewerbung für ein späteres Wintersemester berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum TMS findest du unter www.tms-info.org ".

Nein. Deine Bewerbung wird nicht automatisch berücksichtigt. Willst Du neben der Bewerbung für einen Studienplatz im Rahmen der bayerischen Landtierarztquote auch am bundesweiten Zulassungsverfahren für Tiermedizinstudienplätze teilnehmen, musst Du dich zusätzlich auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Umgekehrt ersetzt eine Bewerbung im bundesweiten Zulassungsverfahren nicht die Bewerbung für einen Studienplatz im Rahmen der bayerischen Landtierarztquote und schließt sie auch nicht aus.
Bitte beachte: Die Auswahl im Rahmen der Landtierarztquote geht dem bundesweiten Auswahlverfahren vor. Sobald Du also für einen Studienplatz im Rahmen der bayerischen Landtierarztquote zugelassen wirst, wirst Du von dem weiteren bundesweiten Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung ausgeschlossen.

Ja. Hast Du in der Zwischenzeit etwa (weitere) einschlägige berufliche Tätigkeitszeiten oder Zeiten eines Praktikums im Bereich der Nutztiermedizin abgeleistet oder an einem TMS teilgenommen, kannst Du damit die Chance auf eine Zulassung bei einer erneuten Bewerbung erhöhen.

Ja, die Bewerbung über die Landtierarztquote ist auch für Zweitstudienbewerber möglich.

Fotokopien können bei jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt, beglaubigt werden, z.B. bei der Stadtverwaltung, bei Notaren oder in der Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat. Je nach ausstellender Einrichtung kann diese Gebühren für die Beglaubigung erheben.

Du erhältst eine Eingangsbestätigung zu deinem Antrag per E-Mail. Wenn Du zu den Auswahlgesprächen zugelassen wirst, erhältst Du eine Einladung per E-Mail. Bitte sieh davon ab, dich telefonisch oder per E-Mail nach dem Sachstand deiner Bewerbung zu erkundigen. Bevor nicht die Prüfung sämtlicher Bewerbungen abgeschlossen ist, liegen uns keine Informationen zur Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber vor.

Es ist unbedingt erforderlich, dass du dem LGL deine neuen Daten unter Nennung deiner Vorgangsnummer mitteilst. Die Vorgangsnummer findest du im automatisch generierten PDF-Antrag deiner Bewerbung.

Die Mitteilung über Namens- oder Adressänderung kannst du mit folgendem Vordruck erstellen: Mitteilung über Namens- oder Adressänderung

Bitte sende die Mitteilung als PDF-Dokument per E-Mail an das Postfach der Landtierarztquote: landtierarztquote@lgl.bayern.de.
Ein Upload über das Bewerberportal ist nicht möglich.

In der ersten Stufe des Verfahrens können maximal 100 Punkte erreicht werden. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Kriterium Max. Punkte
Studieneignungstest (TMS)
Abhängig vom erreichten Prozentrang.
50
Berufsausbildung
Abschluss (25 Pkt.) + 6 Monate Berufstätigkeit (5 Pkt.)
30
Praktika
Im Bereich Nutztiere (Rind/Schwein)
  • 4 Wochen: 5 Punkte
  • 6 Wochen: 10 Punkte
  • 8 Wochen: 15 Punkte
  • 10 Wochen: 20 Punkte (Maximum)
Eine Dauer von mehr als 10 Wochen bringt keine zusätzlichen Punkte.
20
GESAMT 100

Der TMS ist formal nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Da er bis zu 50 der 100 möglichen Punkte ausmacht, sinken Ihre Chancen auf eine Zulassung ohne TMS drastisch.

Anerkannt werden abgeschlossene Ausbildungen als: Landwirt/in, Pferdewirt/in, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r (TFA), Tierpfleger/in, Tierwirt/in, Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in (VMTA).
Hinweis: Laufende Ausbildungen zählen nicht, das Abschlusszeugnis muss vorliegen.

Es zählen nur Praktika im Bereich der Nutztiermedizin (Schwerpunkt Rind/Schwein). Die Punkte staffeln sich nach Dauer:
  • 4 Wochen: 5 Punkte
  • 6 Wochen: 10 Punkte
  • 8 Wochen: 15 Punkte
  • 10 Wochen: 20 Punkte (Maximum)
Eine Dauer von mehr als 10 Wochen bringt keine zusätzlichen Punkte.

Für die Anerkennung eines Praktikums wird ein Vollzeitpraktikum vorausgesetzt, das in der Regel eine durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 8 Stunden pro Tag und 5 Tagen pro Woche umfasst.
In einer Nutztierpraxis oder -klinik kann es jedoch zu Abweichungen kommen, insbesondere bei der Teilnahme an Wochenend- oder Notdiensten. Entscheidend ist, dass die Praktikumszeit insgesamt als inhaltlich sinnvoll und zeitlich angemessen dokumentiert wird.
Sollten Praktika über einen längeren Zeitraum in Teilzeit absolviert worden sein, können die geleisteten Stunden entsprechend aufsummiert (auf Basis von 8 Stunden pro Tag) und die Anzahl der Praktikumswochen daraus berechnet werden.

Deine Chancen lassen sich vorab nicht genau abschätzen. Im ersten Schritt hängt es davon ab, wie gut deine Vorleistungen im Vergleich zu den anderen Bewerberinnen und Bewerbern sind. Dazu zählen der Studieneignungstest, relevante Ausbildungs- und Tätigkeitszeiten sowie Praktika. Wenn du zu den Bewerberinnen und Bewerbern mit den besten Vorleistungen gehörst, also in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich bist, entscheidet die zweite Stufe, die Auswahlgespräche, über die Zulassung. Für diese Gespräche werden doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze vergeben werden.

Keep calm and relax. Tief durchatmen, komme ausgeruht zu den Auswahlgesprächen und reise frühzeitig und ohne Zeitdruck an.

Tiermedizinisches Fachwissen wird nicht vorausgesetzt und nicht abgefragt, deshalb ist eine inhaltliche Vorbereitung nicht nötig.

Die Gespräche finden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim, Veterinärstr. 2, statt.

Für das Auswahlgespräch erhalten die Bewerberinnen und Bewerber per Los eine Nummer, die über die Reihenfolge entscheidet. Wartezeiten sind aus organisatorischen Gründen leider nicht immer zu vermeiden.

Die Auswahlgespräche werden unter Berücksichtigung der ggf. anfallenden Wartezeiten insgesamt bis zu maximal drei Stunden dauern.
Sie umfassen zwei kurze, stark strukturierte Interviews (Dauer je 5 min), bei denen die Bewerberinnen und Bewerber ein vorgegebenes Szenario bewerten sollen, und ein zehnminütiges Einzelgespräch, das stärker auf die individuellen Umstände eingehen wird. Vor den jeweiligen Stationen ist genug Zeit, um sich vorab mit der Fragestellung vertraut zu machen.
Im Anschluss an diesen theoretischen Teil werden die Bewerberinnen und Bewerber zur benachbarten Tierärztlichen Fakultät der LMU begleitet, um dort den praktischen Abschnitt zu absolvieren.

Nein. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übernimmt keine Kosten für Anreise, Übernachtung oder sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Auswahlgesprächen entstehen. Diese Kosten müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst getragen werden.

Die Auswahlgespräche finden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim, Veterinärstraße 2, sowie auf dem benachbarten Campus der LMU München statt.
Einen Lageplan und Informationen zur Anfahrt erhältst du mit dem Einladungsschreiben.

Die Studienplätze im Rahmen der Landtierarztquote sind durch einen besonderen öffentlichen Bedarf begründet. Zur Absicherung, dass die über die Landtierarztquote studierenden Tiermedizinerinnen und Tiermediziner auch für diesen Bedarf zur Verfügung stehen, muss vor Zuteilung des Studienplatzes ein öffentlich-rechtlicher Verpflichtungsvertrag zwischen ihnen und dem Freistaat Bayern geschlossen werden.

Ja. Die Bewerberinnen und Bewerber können bis zum ersten Werktag des Monats Juli des Bewerbungsjahres vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an das LGL zurücktreten.

Ja. Das Muster des öffentlich-rechtlichen Vertrags steht als PDF zum Download bereit.
Wir empfehlen dringend, diesen vor der Bewerbung genau zu lesen.

Solltest du sowohl die erste als auch die zweite Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich bestehen, wird dir ein Studienplatz zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt jedoch unter der aufschiebend bedingten Zusage, dass der Verpflichtungsvertrag wirksam zwischen dir und dem Freistaat Bayern geschlossen wird. Du erhältst daher mit dieser Zusage einen vom LGL vorunterzeichneten Vertrag in zweifacher Ausfertigung, von dem du ein Exemplar innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben beim LGL einreichen musst.

Nein. Eine Entbindung von der Tätigkeitspflicht allein wegen Heirat oder Familiengründung ist nicht vorgesehen. In Härtefällen (z.B. Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, eigene schwere Krankheit) kann auf Antrag eine Anpassung geprüft werden.

Die Zuteilung des Studienplatzes kann nicht erfolgen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Achte daher bitte darauf, dass Du nach den Auswahlgesprächen regelmäßigen Zugriff auf den Posteingang der von dir bei der Bewerbung angegebenen Adresse hast.

Das Vertragsverhältnis endet erst, wenn die 10-jährige Tätigkeit als Tierarzt im Bedarfsgebiet vollständig abgeleistet wurde. Bei endgültigem Nichtbestehen des Examens endet der Vertrag ebenfalls (ohne Strafe).

Bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten (z.B. grundloser Studienabbruch, Weigerung der Tätigkeit im Bedarfsgebiet) wird eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 € fällig.

Auf Antrag kann ganz oder teilweise auf die Zahlung verzichtet werden, wenn ansonsten eine besondere Härte für dich eintreten würde. Dies kann der Fall sein bei besonderen sozialen, gesundheitlichen oder familiären Gründen. Diese müssen gewichtig, außergewöhnlich und nicht vorhersehbar gewesen und deinem Einfluss entzogen sein. Dies muss auf Antrag für jeden Fall gesondert geprüft werden.

Bei Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit liegt eine besondere Härte vor, die von der vertraglichen Verpflichtung entbindet, da es dir aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist, dieser weiter nachzukommen.

Nein. Die Landtierarztquote gilt ausschließlich für Studienplätze an der LMU München. Ein Studienortwechsel ist während des Studiums ausgeschlossen.

Nein. Sie können die 10-jährige Tätigkeit sowohl in eigener Niederlassung (Praxis) als auch im Angestelltenverhältnis erfüllen. Wichtig ist der Schwerpunkt Nutztierversorgung.

Nicht zwingend zu 100%, aber der Schwerpunkt der Tätigkeit muss die Versorgung der Rinder- und Schweinebestände im Bedarfsgebiet sicherstellen. Eine reine Kleintierpraxis erfüllt die Quote nicht.

Der Beginn der zehnjährigen Tätigkeit in einem Bedarfsgebiet kann um zwei Jahre verschoben werden, wenn du unverzüglich nach dem Studium eine Tätigkeit aufnimmst, durch die du eine weitergehende Qualifikation im Bereich der Nutztiermedizin mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein erwirbst.

Sofern eine Dissertation im Bereich der Rinder- oder Schweinemedizin angefertigt oder eine Weiterbildung zur Fachtierärztin/zum Fachtierarzt für Rinder oder Schweine abgeschlossen werden soll, kann dieser Zeitraum auf maximal vier Jahre, beginnend unverzüglich nach dem Studium, erweitert werden.

Für diese Tätigkeiten gibt es keine regionale Einschränkung, sie sind also auch außerhalb Bayerns möglich, um den Zugang zu geeigneten Aus- und Weiterbildungsstätten nicht einzuschränken.

Ziel ist es, den Absolventen der Landtierarztquote nach Abschluss ihres Studiums die Möglichkeit zu geben, spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die sie in die Lage versetzen, bereits bei Beginn ihrer Tätigkeit als Landtierarzt in einem bayerischen Bedarfsgebiet selbstständig und auf hohem Niveau zu arbeiten.

Dies ist erst nach einer zehnjährigen Tätigkeit im Bedarfsgebiet möglich. Zuvor stellt dies eine vertragliche Pflichtverletzung dar und löst die Vertragsstrafe aus.

Nein. Die Eheschließung oder eine bereits bestehende Ehe mit einem Partner, der etwa beruflich außerhalb des Bedarfsgebiets gebunden ist, sowie gemeinsame Kinder entbinden nicht von der vertraglichen Verpflichtung, da es sich hierbei nicht um nicht vorhersehbare Umstände handelt, welche deinem Einfluss entzogen waren.

Bei der Zuteilung des Bedarfsgebietes werden Wünsche sowohl zum Ort als auch zur Art der Tätigkeit (Niederlassung, Angestelltenverhältnis) so gut als möglich berücksichtigt. Du musst dich nach Zuteilung des Bedarfsgebietes selbstständig um deine Niederlassung/Anstellung kümmern. Welche Gebiete in Bayern zum Zeitpunkt der Beendigung von Studium und ggf. weiterer Ausbildung Bedarfsgebiete, also unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Gebiete, sein werden, ist aktuell nicht vorherzusagen. Die Bedarfsgebiete werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres und erstmalig für das Kalenderjahr 2030 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Ein Wechsel des Bedarfsgebietes ist unter bestimmten Umständen möglich, z. B. wenn es bei einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zu unüberbrückbaren Differenzen mit dem Arbeitgeber kommt. Ein Wechsel ist auch beim Vorliegen einer besonderen Härte möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein im Hinblick auf die Berufserfahrung und Qualifikation mindestens gleichwertiger Wechselpartner zur Verfügung steht.

01.02.2026
Das Online-Bewerberportal ist für die Antragstellung geöffnet.

28.02.2026
Letzte Möglichkeit zur Abgabe der elektronischen Bewerbung (gesetzliche Ausschlussfrist!).

Ab Ende April 2026
Auf der zweiten Stufe finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, zu denen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden, wie Studienplätze im Rahmen der Vorabquote zu besetzen sind. Die Einladungen erfolgen nach Maßgabe der Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber nach der ersten Stufe des Auswahlverfahrens.

Ab Mitte Mai 2026
In den Auswahlgesprächen werden die relevanten Kernkompetenzen, die fachspezifische persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber bewertet. Die Auswahlgespräche finden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim statt.

Ab Mitte Juni 2026
Erfolgreiche Bewerber werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten vom LGL einen vorunterzeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar muss innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben zurückgesendet werden. Versäumte Fristen oder Rücktritt bis zum ersten Werktag im Juli führen zur Weitergabe des Studienplatzes an die nächste Bewerberin oder den nächsten Bewerber.

Anfang Juli 2026
Die Bewerber, die den Vertrag fristgerecht unterschrieben eingereicht haben, werden der Stiftung für Hochschulzulassung benannt.

Anfang August 2026
Zugelassene Bewerber erhalten einen Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung. Zeitgleich versendet das LGL Ablehnungsbescheide an alle nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber.
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